04 Okt 2018

Dashcam als Beweis erlaubt

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Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018 (AZ: VI ZR 233/17) sind Aufzeichnungen von Dashcams in Fahrzeugen bei einem Unfall vor Gericht als Beweismittel zulässig und auch verwertbar. Danach dürfen Gerichte die Aufnahmen verwenden, um einen Unfallhergang aufzuklären.

Allerdings bleibt das permanente und anlasslose Aufzeichnen des Straßenverkehrsgeschehens nach den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes weiterhin verboten und wird mit Bußgeld geahndet.

 

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